Finanzen

Möchten Sie sich durch eine vertrauenswürdige, seriöse Stelle entlasten? Dann sind Sie bei der Kontoverwaltung der Pro Senectute Kanton Schaffhausen am richtigen Ort.
Ein Mann und eine Frau sitzen am Tisch, der Mann berät die Frau in Sachen Finanzen.

Das Ziel unserer Dienstleistung ist, Sie in der Buchführung Ihrer finanziellen Belange zu entlasten.

  • Ihr ganzer Zahlungsverkehr wird rechtzeitig erledigt.
  • Ihre Ansprüche bei den Sozialversicherungen werden auf dem aktuellen Stand gehalten.
  • Die Rückerstattungen bei der Krankenkasse werden geltend gemacht.

Selbstverständlich bleibt es Ihr Recht, Einsicht in Ihre Buchhaltung zu nehmen. Wenn Sie es wünschen, wird Ihnen alle zwei Monate ein Kontoauszug zugestellt.

Jeder Haushalt hat monatlich Überweisungen in Auftrag zu geben, sie auf ihre Richtigkeit zu prüfen und auf ihre Konsequenzen zu achten. Unter anderem für Versicherungen, das Haus oder die Wohnung. Den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Entlastung hierzu bietet die Kontoverwaltung im Treuhandauftrag. Sie haben jederzeit Einblick in die Buchführung und erhalten auf Wunsch alle zwei Monate einen übersichtlich gegliederten Kontoauszug.

Die Kontoverwaltung überwacht ein unabhängiger externer Treuhänder.

Broschüre Kontoverwaltung (PDF, 569 KB)

Ihre jährliche Steuererklärung wird von unseren fachkundigen Beraterinnen und Beratern diskret und vertraulich ausgefüllt.

Die Beraterinnen und Berater, pensionierte, erfahrene und kompetente Fachkräfte, nehmen sich Zeit, mit Ihnen die Steuererklärung richtig auszufüllen und damit unnötige Steuerausgaben zu vermeiden.

Broschüre Steuerberatung (PDF, 313 KB)

Haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleitungen?

Ergänzungsleistungen erhalten Bezugsberechtigte, die Ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Dann stehen Ihnen Ergänzungsleistungen zu. Ob und wie viel Sie erhalten, ist gesetzlich festgeschrieben. Bei der Berechnung helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Auch können Sie den Anspruch mit unserem EL-Rechner selbst berechnen:

zum Ergänzungsleistungsrechner

Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung  usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bezug einer AHV Rente oder Ergänzungsleistungen und Wohnsitz in der Schweiz
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und dauert weiter an
  • Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der Ausgleichskasse
  • Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen wollen, melden Sie sich mit folgendem Formular Anmeldung Hilflosenentschädigung an. 

Genügt Ihre Rente nicht, um alle nötigen Ausgaben zu bezahlen?

Die individuelle Finanzhilfe unterstützt Sie bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden. Der bewilligte Betrag wird unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation festgelegt. 
Unsere Mitarbeiterinnen informieren Sie gerne darüber, ob Sie die Kriterien für ein Gesuch erfüllen.

Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes.

In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam eine gute Lösung für Sie.

Kontaktieren Sie uns